Service

Vier Kirchen gehören zu unseren Kirchengemeinden, die in ihrer Unterschiedlichkeit die Vielfalt der Evangelischen Traditionen in Rheinhessen widerspiegeln.

Patenscheine

Einen Patenschein benötigen Sie, wenn Sie das Patenamt außerhalb unserer Kirchengemeinden übernehmen sollen. Damit weisen wir nach, dass Sie entsprechend der Ordnungen zur Übernahme des Patenamtes berechtigt sind, als ein konfirmiertes Mitglied unserer Kirchengemeinde sind.

Patenscheine erhalten Sie auf Anfrage über das Gemeindebüro.

Seelsorge / Beratung

Sie befinden Sich in einer schwierigen Lebenssituation oder in persönlicher Not?
Unsere Pfarrer stehen als erste Ansprechpartner gerne für ein Gespräch zur Verfügung. Selbstverständlich vertraulich und kostenfrei.

In dringenden Fällen stehen Ihnen für alle Fragen und und allen Situationen die Ehren- und Hauptamtlichen der Telefonseelsorge zur Verfügung:

0800-111 0 111 oder 0800-111 0 222

Sie befinden Sich in einer schwierigen Lebenssituation oder in persönlicher Not?
Unsere Pfarrer stehen als erste Ansprechpartner gerne für ein Gespräch zur Verfügung. Selbstverständlich vertraulich und kostenfrei.

In dringenden Fällen stehen Ihnen für alle Fragen und und allen Situationen die Ehren- und Hauptamtlichen der Telefonseelsorge zur Verfügung:

0800-111 0 111 oder 0800-111 0 222

Darüberhinaus gibt es auch weitere Beratungsmöglichkeiten, z.B. über das Diakonische Werk des Landkreises Alzey-Worms:

http://www.worms.regionale-diakonie.de/beratung-und-hilfe.html

Hier finden Sie Ansprechpartner für

  • allgemeine Lebensberatung,
  • Beratung für Eltern, Kinder, Jugendliche und Familien
  • Schwangeren-(Konflikt-)Beratung
  • Hilfen bei häuslicher Gewalt
  • Suchtkranke und Angehörige
  • und vieles mehr

Dimissoriale

Ein „Dimissoriale“ benötigen Sie zum Beispiel, wenn Sie eine Amtshandlung wie Taufe, Trauung, Konfirmation oder Bestattung in einer anderen als ihrer Wohnort-Kirchengemeinde vornehmen lassen wollen. Ohne diese Erlaubnis dürfen die Amtshandlungen nicht vorgenommen werden.

Bitte nehmen Sie deshalb rechtzeitig Kontakt mit dem Pfarramt oder dem Gemeindebüro auf.

In der Regel können wir die Anfrage schnell bearbeiten, unter Umständen wollen wir Sie aber zunächst auch in einem persönlichen Gespräch kennenlernen.

Ahnenforschung

Für die Zeit vor 1876 stellen die Kirchenbücher der Kirchengemeinden eine besondere Quelle für die Suche nach Vorfahren oder Familienangehörigen dar. Die Erteilung von Auskünften zu den Kirchenbüchern beschränkt sich auf die mündliche oder schriftliche Beantwortung bestimmter Einzelfragen.

Die Evangelische Kirche bietet mit dem Internetportal „www.Archion.de“ die Möglichkeit der internetbasierten Familienforschung anhand der Kirchenbücher. Nach und nach sollen auch die Digitalisate der Kirchenbücher unserer Kirchengemeinden auf diese Weise verfügbar gemacht werden.

Bis dahin wenden Sie sich mit ihren konkreten Anfragen gerne an unser Gemeindebüro.

(Mit dem 1. Januar 1876 trat das Personenstandsgesetz in Kraft, mithin sind die jeweiligen Standesämter für Auskünfte die den Zeitraum seither betreffen zuständig.)