Sie wollen Mitglied der Evangelischen Kirche werden oder wieder in die Kirche eintreten? Herzlich willkommen, wir freuen uns auf Sie!

Die Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche ist in der „Lebensordnung“ der EKHN geregelt.

Es gibt drei Möglichkeiten, Mitglied zu werden: durch die Taufe, durch einen Übertritt oder den Wiedereintritt. Die Lebensordnung sagt dazu folgendes:

Taufe

Die Taufe begründet die Zugehörigkeit zu einer Kirche. Getauft werden Kinder (nach Zustimmung aller Sorgeberechtigten) oder Erwachsene.

Die evangelisch Getauften mit Hauptwohnsitz innerhalb der EKHN werden Mitglieder der EKHN und der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) sowie im Regelfall Mitglieder der Kirchengemeinde ihres ersten Wohnsitzes, sofern sie nicht Mitglieder einer Personal- oder einer Anstaltsgemeinde werden.

Zu den Informationen zur Taufe

Übertritt und Wiedereintritt

Getaufte, die nicht der evangelischen Kirche angehören, erwerben die Kirchenmitgliedschaft durch Aufnahme, Wiederaufnahme oder Übertritt. Der Erwerb der Kirchenmitgliedschaft setzt einen entsprechenden Antrag der eintrittswilligen getauften Person, die zustimmende Entscheidung einer dazu bevollmächtigten Person sowie bei einem Übertritt den wirksamen Austritt aus der bisherigen Kirche oder Religionsgemeinschaft voraus.

Erklärt werden kann der Eintritt, Wiedereintritt und Übertritt in die EKHN gegenüber jeder Pfarrerin und jedem Pfarrer der EKHN oder den Bevollmächtigten in Kircheneintrittsstellen – hier sogar mit Wirkung für alle Gliedkirchen der EKD. Sie entscheiden nach einem Gespräch über den Kircheneintritt. Die Zustimmung eines anderen Pfarrers oder einer anderen Pfarrerin (Dimissoriale) ist nicht erforderlich, weil die Mitgliedschaft erst begründet wird.

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