Unser Schutz- und Präventionskonzept zur Verhinderung sexualisierter Gewalt

Kirche lebt aus der Begegnung von Menschen – und wir freuen uns, dass Sie durch Ihre Mitarbeit in der Kirchengemeinde zu diesen Begegnungen beitragen! Aber wo Beziehungen wachsen und Gemeinschaft gepflegt wird, besteht Gefahr, dass Vertrauen missbraucht wird – vor allem im Umgang mit Kindern. Als Kirchengemeinde wollen wir keinen Raum bieten für Gewalt und Missbrauch. Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau hat deswegen Regeln zum Schutz vor sexualisierter Gewalt festgelegt („Gewaltpräventionsgesetz“, GPrävG). Die Kirchenvorstände haben sich dem Schutzkonzept des Evangelischen Dekanats Alzey angeschlossen . Daraus ergibt sich:

Alle Mitarbeitenden in unseren Gemeinden sind aufgefordert, die beigefügte Selbstverpflichtung zu unterzeichnen und im Pfarramt oder Gemeindebüro abzugeben. Mitarbeitende, die in regelmäßigen Kontakt mit Kindern und Jugendlichen kommen, müssen darüber hinaus ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Dies gilt gemäß Prüfschema bei uns für folgende Bereiche: Kirchenvorstand, Kindergottesdienst und Konfi-Team, Bücherei und Vorlesestunde, Leitung Kinderchor/Posaunenchor. Das Führungszeugnis muss regelmäßig alle fünf Jahre erneuert werden. Ohne Vorlage ist keine ehrenamtliche Betätigung in der Kirchengemeinde mehr möglich.


Das Schutzkonzept des Evangelischen Dekanats Alzey-Wöllstein

Präventionkonzept 14.02.2024


Verhaltenskodex zur Verhinderung von Gewalt

für alle ehrenamtlich tätigen, hauptberuflich und hauptamtlich beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau.

Evangelische Kinder- und Jugendarbeit lebt durch die Beziehungen der Menschen miteinander und mit Gott. In der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen entsteht eine persönliche Nähe und Gemeinschaft, in der die Lebensfreude bestimmend ist und die von Vertrauen getragen wird. Dieses Vertrauen darf nicht zum Schaden von Kindern und Jugendlichen ausgenutzt werden.

Die Evangelische Jugend in Hessen und Nassau tritt entschieden dafür ein, Kinder vor Gefahren jeder Art zu schützen. Sie duldet keine körperliche, seelische oder psychische Gewalt. Sie wird alles ihr Mögliche tun, einen Zugriff von Tätern/Täterinnen auf Kinder und Jugendliche auszuschließen. Eine klare Positionierung zum Kinder- und Jugendschutz, ein Klima der offenen und sensiblen Auseinandersetzung mit dem Thema sowie Transparenz und Sensibilisierung tragen maßgeblich zur Qualität unserer Jugendarbeit bei. Kindern und Jugendlichen sowie Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen in der Kinder- und Jugendarbeit erlaubt dies, sich wohl und sicher zu fühlen. Deshalb hat die Vollversammlung der Evangelischen Jugend in Hessen und Nassau e. V. diesen Verhaltenskodex am 03.04.2011 beschlossen. Er gilt für die kirchlich getragene und verantwortete Arbeit von und mit Kindern und Jugendlichen in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau auf allen Ebenen.

  1. Die Persönlichkeit und Würde von Kindern und Jugendlichen ist unantastbar

Wir beziehen gegen sexistisches, rassistisches, diskriminierendes und gewalttätiges Verhalten jeder Art aktiv Stellung. Wir verpflichten uns, Kinder und Jugendliche unabhängig ihres Alters und Geschlechtes, ihrer Herkunft und Religion wertzuschätzen, sie zu begleiten und zu beraten, die von ihnen gesetzten Grenzen zu achten und zu respektieren.

  1. Kinder und Jugendliche benötigen einen Entwicklungsraum, um sich frei zu entfalten

Wir bieten Kindern und Jugendlichen in unseren Angeboten den Raum, Selbstbewusstsein, die Fähigkeit zur Selbstbestimmung und eine geschlechterbewusste Identität zu entwickeln.

  1. Gewalt und sexualisierte Gewalt dürfen kein Tabuthema sein.

Wir tolerieren keine Form der Gewalt, benennen sie offen und handeln zum Besten der Kinder und Jugendlichen. Wir beziehen in der öffentlichen Diskussion klar Stellung.

  1. Arbeit mit Kindern und Jugendlichen braucht aufmerksame und qualifizierte Mitarbeiter*innen

Wir alle tragen Verantwortung für Kinder und Jugendliche. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, entwickeln wir Konzepte, damit in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen keine Grenzverletzungen und keine sexualisierte Gewalt möglich werden. Hierfür behandeln wir diese Themen in unserer Ausbildung regelmäßig.

  1. Kinder und Jugendliche müssen vor Schaden geschützt werden.

Wir schützen die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen vor körperlichem und seelischem Schaden, vor Missbrauch und Gewalt.

  1. Grenzverletzungen wird konsequent nachgegangen.

Der Schutz der Kinder und Jugendlichen steht dabei an erster Stelle. Im Konfliktfall informieren wir die Verantwortlichen auf der Leitungsebene und ziehen professionelle Unterstützung und Hilfe hinzu. Die Vorgehensweisen und möglichen Ansprechpartner sind uns bekannt.


Selbstverpflichtungserklärung

(zur Rückgabe ans Gemeindebüro)

Die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Evangelischen Dekanat Alzey-Wöllstein und in den Gemeinden des Dekanats lebt von einem vertrauensvollen Umgang zwischen Teilnehmer*innen und Mitarbeiter*innen als auch untereinander. Dieses Vertrauen darf nicht zum Schaden von Kindern und Jugendlichen ausgenutzt werden.

Mit meiner Unterschrift erkläre ich, dass ich mich nach bestem Wissen dafür einsetze, Kindern und Jugendlichen einen geschützten Raum zu bieten, in dem es keinen Platz für Grenzverletzungen gibt und in dem sie geschützt sind vor jeglicher Form von körperlicher und seelischer Gewalt.

  1. Schutz von Kindern und Jugendlichen: Ich werde die mir anvertrauten Kinder und Jugendlichen vor Schaden und Gefahren, Missbrauch und Gewalt schützen.
  2. Gewalt und sexualisierte Gewalt sind kein Tabuthema: Ich toleriere keine Form von Gewalt, benenne sie offen und handele im Interesse der Kinder und Jugendlichen.
  3. Grenzüberschreitungen wahrnehmen: Ich schreite bei Grenzübertritten Anderer konsequent ein. Im Konfliktfall informiere ich die Verantwortlichen in der Gemeinde und ziehe professionelle Hilfe hinzu.
  4. Kinder und Jugendliche ernst nehmen: Ich nehme die individuelle Grenzempfindung, Intimsphäre und die persönliche Schamgrenze von Kindern und Jugendlichen wahr und ernst und respektiere diese.
  5. Kein abwertendes oder sexualisiertes Verhalten: Ich selbst verzichte auf abwertendes, sexualisiertes oder missverständliches Verhalten und achte darauf, dass auch andere in den Gruppen, bei Fahrten, Freizeiten, Angeboten und Aktivitäten sich so verhalten.
  6. Handlungskette: Ich kenne die Handlungskette und das „Kriseninterventionsteam (KIT)“ des Evangelischen Dekanats Alzey-Wöllstein. Dieses werde ich informieren, wenn mir ein (möglicher) Verstoß gegen das Kindeswohl bekannt wird.
  7. Vorstrafen: Ich bestätige, dass ich bisher nach keiner Straftat gem. § 72a Abs. 1. SGB VIII verurteilt bin und dass gegen mich auch kein entsprechendes Verfahren anhängig ist.

Name:                                         Vorname:                                    Geb. am:
Anschrift:

Ort, Datum                                                        Unterschrift